Das Law Office Berghorn ist spezialisiert auf die rechtliche Beratung von Flaggenstaatsverwaltungen, insbesondere auf die Verhandlung, Prüfung und Begleitung von Autorisierungsverträgen sowie alle weiteren flaggenstaatsrechtlichen Belangen und damit verbundenen Rechtsfragen der maritimen Wirtschaft.
Die Begleitung von nationalen oder internationalen Vertragsverhandlungen ist eine Kernkompetenz des Law Office Berghorn. Diese fußt auf mehr als 11 Jahren Berufserfahrung in der Verhandlung von internationalen Verträgen, die dem öffentlichen und/ oder privaten Recht unterliegen.
Das Law Office Berghorn unterstützt Sie gern im Bau- und Werkvertragsrecht. Neben der rechtlichen Expertise verfügt das Law Office Berghorn zudem auch über einschlägige Fachkenntnisse.
In einem konkreten Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Grundstücksnachbarn kann ein Wegerecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch außerhalb des Grundbuchs nur aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung oder als Notwegrecht unter den Voraussetzungen des § 917 BGB entstehen, nicht aber aufgrund Gewohnheitsrechts. (BGH Beschl. v. 24.01.2020, Az. V ZR 155/18)